L wie Landwirtschaft
Zugmaschinen,
die
nach
ihrer
Bauart
für
land-oder
forstwirtschaftliche
Zwecke
bestimmt
sind,
mit
einer
bauartbestimmten
Höchstgeschwindigkeit
bis 40km/h,
Kombinationen mit Anhänger (mit 25 km/h-Schild) bis 25 km/h.
Selbstfahrende
Arbeitsmaschinen,
Stapler
und
andere
Flurförderzeuge,
jeweils bis 25 km/h, auch Kombinationen dieser Fahrzeuge mit Anhängern.
Mindestalter: 16
Vorbesitz: keiner
Befristung: keine
•
Einschluss: keiner
Unterrichtsinhalte Theorie:
•
12 Doppelstunden Grundstoff
•
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Keine praktische Ausbildung erforderlich
L