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B 96
Fahrerschulung B 96 - Klasse B mit Schlüsselzahl 96 Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM*. zGM* des Gespannes: 3.500 kg bis 4.250 kg Mindestalter : 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei BF17 Vorbesitz: Klasse B bzw. BF17 Befristung: 15 Jahre Theoretische Ausbildung: Die theoretische Schulung umfasst mindestens 2 1/2 Stunden 60 Min.) und dient in erster Linie zur Auffrischung theoretischer Kenntnisse, sowie der Ausbildung praktischer Fähigkeiten im Umgang mit den Fahrzeugkombinationen. Themen wie z.B. richtige Beladung, Fahrzeugdynamik, Verkehrsvorschriften, Kupplungsmechanismus etc. werden behandelt. Praktische Ausbildung: Die praktische Schulung umfasst mindestens 3 1/2 Stunden 60 Min.) und besteht hauptsächlich aus folgenden Übungen: Beschleunigen, Verzögern, Wenden, Spurwechsel, Bremsen und Ausweichen, An- und Abkuppeln, Einparken. Fahrpraktische Übungen: Die fahrpraktische Übung umfasst mindestens 1 Stunde 60 Min.). Themen wie die Vorbereitung und Kontrolle auf Verkehrs- und Betriebssicherheit, spezielle Fahrübungen, sowie Verhaltensweisen im Straßenverkehr werden gelehrt. Die Fahrschülerin / der Fahrschüler erhält eine Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrschulung. Diese ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. Dort wird dann die Schlüsselzahl 96 in den Führerschein eingetragen. *zGM: zulässige Gesamtmasse
Fahrschule Heck - Im Kirschgarten 2B - 91322 Gräfenberg - Tel.: 09192/998193 - Info@heck-fahrschule.de
B 96
Fahrerschulung B 96 - Klasse B mit Schlüsselzahl 96 Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM*. zGM* des Gespannes: 3.500 kg bis 4.250 kg Mindestalter : 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei BF17 Vorbesitz: Klasse B bzw. BF17 Befristung: 15 Jahre Theoretische Ausbildung: Die theoretische Schulung umfasst mindestens 2 1/2 Stunden 60 Min.) und dient in erster Linie zur Auffrischung theoretischer Kenntnisse, sowie der Ausbildung praktischer Fähigkeiten im Umgang mit den Fahrzeugkombinationen. Themen wie z.B. richtige Beladung, Fahrzeugdynamik, Verkehrsvorschriften, Kupplungsmechanismus etc. werden behandelt. Praktische Ausbildung: Die praktische Schulung umfasst mindestens 3 1/2 Stunden 60 Min.) und besteht hauptsächlich aus folgenden Übungen: Beschleunigen, Verzögern, Wenden, Spurwechsel, Bremsen und Ausweichen, An- und Abkuppeln, Einparken. Fahrpraktische Übungen: Die fahrpraktische Übung umfasst mindestens 1 Stunde 60 Min.). Themen wie die Vorbereitung und Kontrolle auf Verkehrs- und Betriebssicherheit, spezielle Fahrübungen, sowie Verhaltensweisen im Straßenverkehr werden gelehrt. Die Fahrschülerin / der Fahrschüler erhält eine Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrschulung. Diese ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. Dort wird dann die Schlüsselzahl 96 in den Führerschein eingetragen. *zGM: zulässige Gesamtmasse
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