B und BF-17
Führerscheinklasse B
Kraftfahrzeuge - außer Krafträder - bis 3500 kg zGM*
bis 8 Sitzplätze außer Fahrersitz
Außerdem
dürfen
mit
einem
Kraftfahrzeug
der
Klasse
B
alle
Anhänger
bis
750
kg
zGM*
mitgeführt
werden.
Bei
Anhängern
mit
einer
zGM*
von
mehr als 750 kg ist die zGM* der Kombination auf 3.500 kg beschränkt.
Mindestalter : 18 Jahre
Vorbesitz: keiner
Befristung: 15 Jahre
- Einschluss: AM, L
Unterrichtsinhalte Theorie:
•
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)
•
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Unterrichtsinhalte Praxis:
Grundausbildung
nach
den
Inhalten
der
Fahrschülerausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig vom individuellen Lernfortschritt)
Folgende Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben:
•
5 Fahrstunden Überland
•
4 Fahrstunden Autobahn
•
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
*zGM : zulässige Gesamtmasse
"Begleitetes Fahren mit 17"
Mindestalter : 17 Jahre
Vorbesitz: keiner
Befristung:
bis
zum
18.
Lebensjahr
nur
mit
Begleitperson;
danach
ist
der Führerschein auf 15 Jahre befristet
Beginn der Ausbildung: frühestens mit 16 ½ Jahren.
Kraftfahrzeuge,
sowie
theoretische
und
praktische
Unterrichtsinhalte
entsprechen der Klasse B.
- Einschluss: AM, L
Durch
das
"Begleitete
Fahren
mit
17"
soll
sich
die
Sicherheit
von
jungen
Fahranfängern
erhöhen.
Die
Fahrberechtigung
mit
17
Jahren
ist
allerdings an bestimmte Auflagen gebunden:
•
Bis
zum
18.
Geburtstag
dürfen
junge
Fahrer/innen
nur
gemeinsam
mit
einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren.
•
Die
Begleitperson
muss
namentlich
in
die
Prüfungsbescheinigung
eintragen sein.
•
Es können auch mehrere Begleitpersonen benannt werden.
•
Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
•
Die
Begleiter
müssen
mindestens
5
Jahre
im
Besitz
der
Führerscheinklasse B sein.
•
Die
Begleiter
dürfen
maximal
einen
Punkt
im
Verkehrszentralregister
haben.
•
Die
Fahrerlaubnis
ist
nur
in
Deutschland
und
Österreich
gültig.
Im
weiteren Ausland dürfen die Jugendlichen noch nicht selber fahren.
Nach
Vollendung
des
18.
Lebensjahres
wird
von
der
zuständigen
Führerscheinstelle
der
EU-Kartenführerschein
ausgehändigt
und
die
Fahrerlaubnis erteilt.