AM
Zweirädrige
Kleinkrafträder
und
Fahrräder
mit
Hilfsmotor,
jeweils
mit
elektrischer
Antriebsmaschine
(höchstens
4
kW)
oder
einem
Verbrennungsmotor
von
nicht
mehr
als
50
ccm
Hubraum
und
einer
bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: keiner
Befristung: 15 Jahre
•
Einschluss: keiner
Unterrichtsinhalte Theorie:
•
12 Doppelstunden Grundstoff
•
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Unterrichtsinhalte Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung
(die
Zahl
der
Fahrstunden
ist
abhängig
von
dem
individuellen
Lernfortschritt)