A2
Krafträder
(Zweiräder,
auch
mit
Beiwagen)
bis
35
kW
Motorleistung,
bei
denen
das
Verhältnis
der
Leistung
zum
Gewicht
0,2
kW/kg
nicht
übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: keiner
Befristung: 15 Jahre
•
Einschluss: A1, AM
Unterrichtsinhalte Theorie:
•
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)
•
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Unterrichtsinhalte Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung
(die
Zahl
der
Fahrstunden
richtet
sich
nach
dem
individuellen
Lernfortschritt)
Folgende Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben:
•
5 Fahrstunden Überland
•
4 Fahrstunden Autobahn
•
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei Vorbesitz von A 1 (Erteilung vor weniger als 2 Jahren):
•
3 Fahrstunden Überland
•
2 Fahrstunden Autobahn
•
1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Beim
Aufstieg
der
Klasse
A1
nach
Klasse
A2
ist
bei
mindestens
2
jährigem
Vorbesitz
keine
praktische
Ausbildung
vorgeschrieben.
Ebenso
muss
kein
Theorieunterricht
besucht
werden.
Der
Fahrlehrer
muss
sich
jedoch
vor
der
praktischen
Prüfung
von
den
notwendigen
Fähigkeiten
und Kenntnissen des Fahrerlaubnisbewerbers überzeugen.