A
Schwere
Krafträder
(Zweiräder,
auch
mit
Beiwagen)
über
44
kW
Motorleistung
Mindestalter: 24 Jahre bei direktem Zugang
Mindestalter:
21
Jahre
bei
dreirädrigen
Fahrzeugen
mit
Leistung
über
15 kW
Mindestalter: 20 Jahre bei Vorbesitz A2 von mehr als 2 Jahren
Befristung: 15 Jahre
•
Einschluss: A2, A1, AM
Unterrichtsinhalte Theorie:
•
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)
•
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Unterrichtsinhalt Praxis:
Grundausbildung
nach
den
Inhalten
der
Fahrschülerausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig vom individuellen Lernfortschritt)
Folgende Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben:
•
5 Fahrstunden Überland
•
4 Fahrstunden Autobahn
•
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei Vorbesitz A 2 (Erteilung vor weniger als 2 Jahren):
•
3 Fahrstunden Überland
•
2 Fahrstunden Autobahn
•
1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Beim
Aufstieg
der
Klasse
A2
nach
Klasse
A
ist
bei
mindestens
2
jährigem
Vorbesitz
keine
praktische
Ausbildung
vorgeschrieben.
Ebenso
muss
kein
Theorieunterricht
besucht
werden.
Der
Fahrlehrer
muss
sich
jedoch
vor
der
praktischen
Prüfung
von
den
notwendigen
Fähigkeiten
und
Kenntnissen des Fahrerlaubnisbewerbers überzeugen.