B und BF-17
Führerscheinklasse B Kraftfahrzeuge - außer Krafträder - bis 3500 kg zGM* bis 8 Sitzplätze außer Fahrersitz Außerdem dürfen mit einem Kraftfahrzeug der Klasse B alle Anhänger bis 750 kg zGM* mitgeführt werden. Bei Anhängern mit einer zGM* von mehr als 750 kg ist die zGM* der Kombination auf 3.500 kg beschränkt. Mindestalter : 18 Jahre Vorbesitz: keiner Befristung: 15 Jahre - Einschluss: AM, L Unterrichtsinhalte Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden) 2 Doppelstunden Zusatzstoff Unterrichtsinhalte Praxis: Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig vom individuellen Lernfortschritt) Folgende Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben: 5 Fahrstunden Überland 4 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden bei Dunkelheit *zGM : zulässige Gesamtmasse "Begleitetes Fahren mit 17" Mindestalter : 17 Jahre Vorbesitz: keiner Befristung: bis zum 18. Lebensjahr nur mit Begleitperson; danach ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet Beginn der Ausbildung: frühestens mit 16 ½ Jahren. Kraftfahrzeuge, sowie theoretische und praktische Unterrichtsinhalte entsprechen der Klasse B. - Einschluss: AM, L Durch das "Begleitete Fahren mit 17" soll sich die Sicherheit von jungen Fahranfängern erhöhen. Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist allerdings an bestimmte Auflagen gebunden: Bis zum 18. Geburtstag dürfen junge Fahrer/innen nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren. Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eintragen sein. Es können auch mehrere Begleitpersonen benannt werden. Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein. Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B sein. Die Begleiter dürfen maximal einen Punkt im Verkehrszentralregister haben. Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland und Österreich gültig. Im weiteren Ausland dürfen die Jugendlichen noch nicht selber fahren. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird von der zuständigen Führerscheinstelle der EU-Kartenführerschein ausgehändigt und die Fahrerlaubnis erteilt.
Fahrschule Heck - Im Kirschgarten 2B - 91322 Gräfenberg - Tel.: 09192/998193 - Info@heck-fahrschule.de
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Führerscheinklasse B Kraftfahrzeuge - außer Krafträder - bis 3500 kg zGM* bis 8 Sitzplätze außer Fahrersitz Außerdem dürfen mit einem Kraftfahrzeug der Klasse B alle Anhänger bis 750 kg zGM* mitgeführt werden. Bei Anhängern mit einer zGM* von mehr als 750 kg ist die zGM* der Kombination auf 3.500 kg beschränkt. Mindestalter : 18 Jahre Vorbesitz: keiner Befristung: 15 Jahre Einschluss: AM, L Unterrichtsinhalte Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden) 2 Doppelstunden Zusatzstoff Unterrichtsinhalte Praxis: Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig vom individuellen Lernfortschritt) Folgende Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben: 5 Fahrstunden Überland 4 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden bei Dunkelheit *zGM : zulässige Gesamtmasse "Begleitetes Fahren mit 17" Mindestalter : 17 Jahre Vorbesitz: keiner Befristung: bis zum 18. Lebensjahr nur mit Begleitperson; danach ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet Beginn der Ausbildung: frühestens mit 16 ½ Jahren. Kraftfahrzeuge, sowie theoretische und praktische Unterrichtsinhalte entsprechen der Klasse B. Einschluss: AM, L Durch das "Begleitete Fahren mit 17" soll sich die Sicherheit von jungen Fahranfängern erhöhen. Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist allerdings an bestimmte Auflagen gebunden: Bis zum 18. Geburtstag dürfen junge Fahrer/innen nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren. Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eintragen sein. Es können auch mehrere Begleitpersonen benannt werden. Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein. Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B sein. Die Begleiter dürfen maximal einen Punkt im Verkehrszentralregister haben. Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland und Österreich gültig. Im weiteren Ausland dürfen die Jugendlichen noch nicht selber fahren. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird von der zuständigen Führerscheinstelle der EU- Kartenführerschein ausgehändigt und die Fahrerlaubnis erteilt.
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